Wir für Arbeitnehmer
Wir bieten Ihnen:
* Vermittlung von Arbeitsplätzen
* Vermittlung von Lehrstellen
* Vermittlung von Praktikumsplätzen
* Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen
* Beratung und Begleitung bei Ihrer Stellenbewerbung
* Hilfe bei der Beschaffung von Wohnraum
Sollten Sie in den letzten 3 Monaten länger als 8 Wochen Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit empfangen haben/noch empfangen, übernimmt diese mittels Vermittlungsgutschein in der Regel unser Honorar. Auch als ALG-2-Empfänger bekommen Sie, trotz fehlendem Rechtsanspruches, den Vermittlungsgutschein erfahrungsgemäß problemlos ausgestellt. ALG-2-Empfänger, welche von sog. Optionskommunen betreut werden, wenden sich bitte an ihren Fallmanager. In den meisten Fällen halten auch die optierenden Kommunen eine gutscheinähnliche Provisionsvereinbarung für private Arbeitsvermittler vor. Unser Haus arbeitet auf Wunsch mit all diesen Optionskommunen zusammen.
Können Sie also einen Vermittlungsgutschein, bzw. ein gleichartiges Dokument (Optionskommunen) vor der Vermittlung nachweisen (und nachher im Original übergeben), ist die Vermittlung mit allen notwendigen begleitenden Dienstleistungen für Sie kostenfrei.
