Private Arbeitsvermittlung: FAQ

Häufig gestellte Frage zur privaten Arbeitsvermittlung (FAQ)

  1. Wer kann private Vermittler in Anspruch nehmen? – Antwort: Grundsätzlich jeder. Die Dienstleistung der Vermittlung ist nicht an den Vermittlungsgutschein gebunden. Natürlich erwartet der Vermittler für seine Leistung eine Provision – neben der Einlösung eines Vermittlungsgutscheines besteht aber grundsätzlich auch die Möglichkeit, daß Arbeitgeber oder der Arbeitssuchende selbst für die Vermittlungsleistung aufkommen.
  2. Sind private Vermittler Zeitarbeitsfirmen? – Antwort: Nein. Die Dienstleistung der privaten Vermittler besteht darin, Arbeitgeber und Arbeitssuchenden paßgenau zusammenzuführen. Der Arbeitsvertrag wird stets mit dem Arbeitgeber und nicht mit der Vermittlungsfirma geschlossen. Natürlich können auch Zeitarbeitsunternehmen die Dienstleistung der Arbeitsvermittlung anbieten, sie dürfen aber dann die Klienten nicht an sich selbst vermitteln.
  3. Woher bekomme ich einen Vermittlungsgutschein? – Antwort: Bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur bzw. ARGE. Ist eine optierende Kommune für Sie zuständig, wenden Sie sich bitte an Ihren Fallmanager, er weiß, ob und wie eine Übernahme der Vermittlungskosten erfolgt.
  4. Muß man mir einen Vermittlungsgutschein ausstellen? – Antwort: Jein. ALG-1-Empfänger haben ein gesetzlich verbrieftes Recht, den Gutschein zu erhalten, wenn sie in den letzten 3 Monaten vor Beantragung mindestens 2 Monate arbeitslos waren und Arbeitslosengeld erhalten haben. Im Gegensatz dazu ist die Ausstellung des Gutscheines für ALG-2-Empfänger von der persönlichen Entscheidung Ihres Fallmanagers abhängig. Erfahrungsgemäß geben diese den Gutschein aber problemlos heraus, vorausgesetzt, Sie erhalten ALG-2. Wer kein Geld bezieht, erhält in der Regel auch keinen Vermittlungsgutschein. Für ALG-2-Empfänger, die von Optionskommunen betreut werden gelten derzeit unterschiedlichste Systeme – allen gemeinsam ist jedoch der fehlende Rechtsanspruch auf Ausstellung eines Gutscheines oder gutscheinähnlichen Papiers. Gleichwohl haben die meisten Optionskommunen eine gutscheinähnliche Vermittlerprovision im Programm und wenden diese auch an. Fragen Sie daher Ihren Fallmanager, wenn Sie sich privat vermitteln lassen wollen.
  5. Mein Arbeitsvermittler verlangt, daß ich einen Vermittlungsvertrag unterschreibe. Warum? – Antwort: Der Abschluß eines Vermittlungsvertrages ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben (bei gutscheinbasierter Vermittlung), um ein Vetragsverhältnis von Arbeitssuchenden und Vermittler nachzuweisen. Weiterhin dient der Vertrag dazu, Rechte und Pflichten der Vertragspartner festzuschreiben.
  6. Muß ich jede Stelle annehmen, die der Vermittler mir bietet? – Antwort: Nein. Natürlich treffen Sie und der potentielle Arbeitgeber die letzte Entscheidung. Außer einer eventuellen Aufkündigung des Vermittlungsvertrages haben Sie seitens des privaten Arbeitsvermittlers keine Sanktionen zu befürchten. Ob der Vermittler die Arbeitsagentur informiert, liegt in seinem Ermessen – direkte Folgen für den Arbeitssuchenden hat aber auch dieses in der Regel nicht.
  7. Darf mir der Vermittler verbieten, mich auch bei weiteren Vermittlern vorzustellen? – Antwort: Nein.
  8. Ich suche einen Nebenjob/Minijob. Kann ich zum Vermittler gehen? – Antwort: Selbstverständlich. Allerdings ist zu beachten, daß Sie für die Vermittlung in ein solches Arbeitsverhältnis Ihren Vermittlungsgutschein nicht verwenden können. Daß bedeutet in der Regel, daß Sie den Vermittler selbst bezahlen.
  9. In Deutschland herrscht hohe Arbeitslosigkeit. Sind die vielen offenen Stellen der privaten Arbeitsvermittler überhaupt möglich oder ist das alles gelogen? – Die offenen Stellen, welche von privaten Arbeitsvermittlungen offeriert werden, sind sehr wohl real. Private Arbeitsvermittler akquirieren Ihre offenen Stellen selbst und warten nicht, bis ein Arbeitgeber sie ihnen meldet. Auf diese Weise entdecken private Arbeitsvermittler viele offene Stellen, welche nie öffentlich zur Besetzung ausgeschrieben worden wären. Im Nachhinein melden viele Arbeitgeber, die durch paßgenaue Vermittlung bereits einmal die Unterstützung eines privaten Vermittlers erfahren haben, Ihre offenen Stellen nur noch den Arbeitsvermittlern ihres Vertrauens.
  10. Wie geht es in Zukunft mit der privaten Arbeitsvermittlung weiter? – Antwort: Das steht in den Sternen. Als arbeitsmarktpolitisches Instrument unterliegen wir in der Beurteilung unserer Tätigkeit nicht nur den Zahlen und Fakten, welche eindeutig für uns sprechen, sondern zu großen Teilen auch dem politischen Kalkül verschiedener Parteien und Interessengruppen. Derzeit ist der Vermittlungsgutschein bis 31.12.2010 bewilligt.
  11. Ist diese FAQ offiziell? – Antwort: Nein, sie widerspiegelt die persönliche Meinung des Verfassers.

(c) 2006/2007 MIDEPA Consulting, Marco Struckmann